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   LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 1/19   

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https://dejure.org/2020,73151
LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 1/19 (https://dejure.org/2020,73151)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24.06.2020 - L 5 KA 1/19 (https://dejure.org/2020,73151)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - L 5 KA 1/19 (https://dejure.org/2020,73151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 72 Abs 2 SGB 5, § 85 Abs 4 SGB 5, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen unter Beachtung des Grundsatzes der Honorarverteilungsgerechtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • SG Hamburg - S 3 KA 80/14
  • LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 1/19
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 1/19
    So habe das BSG im Zusammenhang mit der Bildung von Honorartöpfen eine Pflicht zur Überprüfung und ggf. Nachbesserung von Honorarverteilungsregelungen bei deutlichem Punktwerteverfall gesehen (Urteil vom 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R).

    Denn das BSG hat seine Rechtsprechung aus dem Jahr 1998 (Urteil vom 9.9.1998, B 6 KA 55/97 R, Rn. 17 ff., juris) in seinen Urteilen vom 20. Oktober 2004 (B 6 KA 31/03 R) und insbesondere vom 29.8.2007 (B 6 KA 43/06 R, Rn. 20) weiterentwickelt und modifiziert.

    Eine Reaktionspflicht bei der Honorarverteilung kann danach gegeben sein, wenn sich bei einer Arztgruppe ein auf das Honorar mindernd auswirkender dauerhafter Punktwertabfall von mehr als 15 % unter das sonstige Durchschnittsniveau ergibt, von dem Punktwertverfall ein wesentlicher Leistungsbereich betroffen ist, die dem Punktwertverfall zugrunde liegende Mengenausweitung nicht von der Arztgruppe selbst zu verantworten ist und die Honorarrückgänge in dem wesentlichen Leistungsbereich nicht durch andere Effekte kompensiert werden (grundlegend zur Beobachtungs- und Reaktionspflicht: BSGE 83, 1, 4 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 S 186 ff; s weiter zB BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12, jeweils RdNr 25 ff).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 1/19
    Der Beklagten ist bei der Regelung der Honorarverteilung Gestaltungsfreiheit eingeräumt, weil die Honorarverteilung ein in der Rechtsform einer Norm, nämlich einer Satzung ergehende Maßnahme der Selbstverwaltung ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R).

    Demgemäß hat der Senat in seinen Entscheidungen zur angemessenen Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, bei deren Nichtvorliegen eine Stützungspflicht der KÄVen gegeben sein könnte, entscheidend auf die durchschnittlichen Gesamteinkünfte einer Arztgruppe in einem Bezugszeitraum abgestellt (Urteile vom 9.12.2004 - ua BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 140 f; s auch Beschluss vom 23.5.2007 - B 6 KA 85/06 B - juris, RdNr 12).".

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - eventuelle Punktwertstützungsmaßnahmen bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 1/19
    In dem auch vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des BSG vom 29. August 2007 (B 6 KA 43/06 R) betone das BSG ebenfalls, dass die isolierte Betrachtung einzelner Honorarkontingente und der dafür auszuzahlenden Punktwerte die tatsächliche Höhe der Vergütung einer Arztgruppe für deren vertragsärztliche Leistungen regelmäßig nur unzureichend widerspiegele.

    Denn das BSG hat seine Rechtsprechung aus dem Jahr 1998 (Urteil vom 9.9.1998, B 6 KA 55/97 R, Rn. 17 ff., juris) in seinen Urteilen vom 20. Oktober 2004 (B 6 KA 31/03 R) und insbesondere vom 29.8.2007 (B 6 KA 43/06 R, Rn. 20) weiterentwickelt und modifiziert.

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 1/19
    Eine Reaktionspflicht bei der Honorarverteilung kann danach gegeben sein, wenn sich bei einer Arztgruppe ein auf das Honorar mindernd auswirkender dauerhafter Punktwertabfall von mehr als 15 % unter das sonstige Durchschnittsniveau ergibt, von dem Punktwertverfall ein wesentlicher Leistungsbereich betroffen ist, die dem Punktwertverfall zugrunde liegende Mengenausweitung nicht von der Arztgruppe selbst zu verantworten ist und die Honorarrückgänge in dem wesentlichen Leistungsbereich nicht durch andere Effekte kompensiert werden (grundlegend zur Beobachtungs- und Reaktionspflicht: BSGE 83, 1, 4 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 S 186 ff; s weiter zB BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12, jeweils RdNr 25 ff).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 31/03 R

    Vertragsarzt (hier Radiologe) - unterschiedliche Honorarverteilung zwischen

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 1/19
    Denn das BSG hat seine Rechtsprechung aus dem Jahr 1998 (Urteil vom 9.9.1998, B 6 KA 55/97 R, Rn. 17 ff., juris) in seinen Urteilen vom 20. Oktober 2004 (B 6 KA 31/03 R) und insbesondere vom 29.8.2007 (B 6 KA 43/06 R, Rn. 20) weiterentwickelt und modifiziert.
  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B

    Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Festlegung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 1/19
    Demgemäß hat der Senat in seinen Entscheidungen zur angemessenen Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, bei deren Nichtvorliegen eine Stützungspflicht der KÄVen gegeben sein könnte, entscheidend auf die durchschnittlichen Gesamteinkünfte einer Arztgruppe in einem Bezugszeitraum abgestellt (Urteile vom 9.12.2004 - ua BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 140 f; s auch Beschluss vom 23.5.2007 - B 6 KA 85/06 B - juris, RdNr 12).".
  • LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 1/16

    Vergütung der Leistungen der ambulanten praxisklinischen Betreuung und Nachsorge

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 1/19
    Bei der - möglichen - Übertragung dieser für das Punktwerteverfahren anderer KVen ergangenen Rechtsprechung des BSG auf das System der Beklagten (wie der Senat in seinen Urteilen vom 2. August 2018 - L 5 KA 1/16 und L 5 KA 2/16 - bereits vertreten hat) und auch das Sozialgericht letztlich darauf abgestellt hat, wäre eine isolierte Betrachtung eines Leistungsbereichs, hier also der MRT- und MRT-Angiographie-Leistungen nicht zielführend.
  • LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 2/16

    Vergütung der Leistungen der ambulanten praxisklinischen Betreuung und Nachsorge

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 1/19
    Bei der - möglichen - Übertragung dieser für das Punktwerteverfahren anderer KVen ergangenen Rechtsprechung des BSG auf das System der Beklagten (wie der Senat in seinen Urteilen vom 2. August 2018 - L 5 KA 1/16 und L 5 KA 2/16 - bereits vertreten hat) und auch das Sozialgericht letztlich darauf abgestellt hat, wäre eine isolierte Betrachtung eines Leistungsbereichs, hier also der MRT- und MRT-Angiographie-Leistungen nicht zielführend.
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